Andere Menschen zu heilen ist das oberste Ziel der Mediziner. Bereits im 400 v. Chr. formulierte Hippokrates einen Eid, der in seiner klassischen Form heute nicht mehr von Ärzten geleistet wird, aber gleichwohl immer noch Einfluss auf die Formulierung moderner Alternativen hat.
Die DEKLARATION VON GENF lautet:
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich:
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten.
Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein.
Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlich-keit anwenden.
Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.
Einen sehr guten Überblick über den Verlauf der sechsjährigen Medizinerausbildung findet man auf der Internetsite www.berufenet.arbeitsagentur.de
Die Ausbildung für Zahnmediziner ist in der so genannten Approbationsordnung geregelt.
Approbationsordnung für Zahnärzte
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