Das Losverfahren der Hochschulen

Sind nach Beendigung der Auswahlverfahren noch Studienplätze frei werden diese an einigen Hochschulen im Rahmen eines so genannten 'Losverfahrens' vergeben. Dazu reicht es in den meisten Fällen aus, wenn der Bewerber ein formloses Schreiben mit seiner Adresse und dem gewünschten Studiengang an das Sekretariat der Hochschule schickt. Manchmal sind aber auch entsprechende Vordrucke der Universität zu verwenden:

Beispiele:

Universität Münster

Humboldt-Universität Berlin

''Falls nach AbschlussŸ des Zulassungsverfahrens (einschließlich Nachrückverfahren) nicht alle Studienplätze eines Faches bzw. Semesters besetzt sind, verlost die Studierendenverwaltung die Restplätze. Einen Bescheid erhalten nur zugelassene Bewerberinnen und Bewerber.
Achtung! Für alle medizinischen Studiengänge ist auch hier die Medizinische Fakultät (Charité) direkter Ansprechpartner.
Anträge auf Teilnahme am Losverfahren sind formlos an die Studierendenverwaltung/ Sachgebiet Zulassung zu richten. Sie müssen für das WS bis 30. September des Jahres bzw. für das SS bis zum 31. März des Jahres dort eingegangen sein.''


Häufig gibt es zeitliche Vorgaben, wann diese ''Lose'' eingereicht werden können. Häufig ist dies der Zeitraum 15.9. bis 15.10. des Jahres für das Wintersemester.

Weitere Informationen der ehemaligen ZVS (jetzt www.hochschulstart.de) gibt es hier